Finanz- und Beitragsordnung

 

Aufnahmegebühren

Aufnahmegebühren sind entsprechend der Satzung bis spätestens 4 Wochen nach der Aufnahme des Neumitgliedes durch die Mitgliederversammlung an den Schatzmeister zu entrichten, bzw. durch Einzahlung auf das Vereinskonto zu begleichen.

Für Kinder und Jugendliche von 9-15 Jahren wird die Aufnahmegebühr erst nach Ablauf eines Jahres fällig.

Die Höhe der Aufnahmegebühren legt die Mitgliederversammlung in der Jahreshauptversammlung per Beschluss fest. Der Beschluss wird per Aushang oder elektronischen Medien veröffentlicht.

Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge bestehen aus der Vereinsumlage und den Beiträgen für den AVS e.V.

Die Vereinsumlage beträgt für alle Mitglieder 50,00 €.

Die Kassierung und Bestellung der Erlaubnisscheine erfolgt in der letzten Mitgliederversammlung des laufenden Jahres für das Folgejahr und spätestens in der Jahreshauptversammlung des laufenden Jahres.

Die Beiträge können zu den genannten Terminen beim Schatzmeister in bar entrichtet oder auf das Vereinskonto:

Deutsche Bank Chemnitz

BIC:DEUTDEDBCHE

IBAN:DE57 8707 0024 0264 3591 00

überwiesen werden.

Geld- und Bankverkehr

Jeder Geld- und Bankverkehr wird in erster Linie durch den Schatzmeister wahrgenommen und zentral abgerechnet. In Ausnahmefällen sind der Vorsitzende und dessen Stellvertreter sowie bei der Bank eingetragene Vereinsmitglieder dazu berechtigt und dem Schatzmeister rechenschaftspflichtig.

Die Führung des Vereinskontos obliegt ausschließlich dem Schatzmeister.

Verwendungsbefugnisse für Vereinsgelder

a) durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter bis 100,00 €

b) durch den Schatzmeister bis 100,00 €

c) durch Vorstandsbeschluss bis 500,00 €

d) durch Beschluss der Mitgliederversammlung unbegrenzt

Über sämtliche Ausgaben ist in der nächsten Mitgliederversammlung zu berichten. Darüber hinaus ist über Ausgaben nach a) und b) in der jeweils nächsten Vorstandssitzung Rechenschaft abzulegen.

Unterschriftberechtigung

Unterschriftsberechtigt im Zahlungsverkehr sind der Vorsitzende, dessen Stellvertreter und der Schatzmeister und Mitglieder, deren Namen bei der Bank hinterlegt sind.

Spenden und Sponsoring

Verträge mit Spendern und Sponsoren sind im Vorstand vorzubereiten und von der Mitgliederversammlung per Beschluss in Kraft zu setzen.

Einmalige Sach- und Geldspenden werden vom Schatzmeister, dem Vorsitzenden und gegebenenfalls dessen Stellvertreter auf den vorgeschriebenen Formularen quittiert und unverzüglich beim Schatzmeister abgerechnet.

Über einmalige Spenden wird in der Mitgliederversammlung berichtet.

Freiwillige Arbeitsstunden

Jedes Mitglied des Vereines im Alter von mindestens 16 Jahren verpflichtet sich mit Eintritt in den Verein zur Erreichung unserer Vereinsziele und zur Pflege unserer Pachtgewässer zur Leistung von freiwilligen und unentgeltlichen Arbeitsstunden.

Nicht geleistete Arbeitsstunden können mit einer Spende in Höhe von 20,00 € je Stunde abgegolten werden.

Über die Anzahl der Stunden wird auf der Basis des Arbeitsplanes des Vorstandes zur Jahreshauptversammlung für das laufende Jahr per Beschluss der Mitgliederversammlung eine neue Festlegung getroffen.

Schlussbestimmungen

Jedes Vereinsmitglied erhält ein Exemplar dieser Finanz- und Beitragsordnung. Mit dem Beitritt zum Verein erkennt jedes neue Mitglied diese an.

Diese Finanz- und Beitragsordnung tritt mit Beschluss vom 07.02.2015 in Kraft und ersetzt die Finanz- und Beitragsordnung vom 01.04.2010.