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Sportfischerverein Limbach-Oberfrohna / Pleißa e.V.

 

 

Finanz- und Beitragsordnung

 

  1. Aufnahmegebühren

 

Aufnahmegebühren sind entsprechend der Satzung bis spätestens 4 Wochen nach der Aufnahme

des Neumitgliedes durch die Mitgliederversammlung an den Schatzmeister zu entrichten, bzw. durch

Einzahlung auf das Vereinskonto zu begleichen. 

Für Kinder und Jugendliche von 9-15 Jahren wird die Aufnahmegebühr erst nach Ablauf eines Jahres fällig. 

Die Höhe der Aufnahmegebühren legt die Mitgliederversammlung in der Jahreshauptversammlung per

Beschluss fest. Der Beschluss wird per Aushang oder elektronischen Medien veröffentlicht.

 

  1. Mitgliedsbeiträge

 

Die Mitgliedsbeiträge bestehen aus der Vereinsumlage und den Beiträgen für den AVS e.V.

Die Vereinsumlage beträgt für alle Mitglieder 50,00 €.

Die Kassierung und Bestellung der Erlaubnisscheine erfolgt in der letzten Mitgliederversammlung des

laufenden Jahres für das Folgejahr und spätestens in der Jahreshauptversammlung des laufenden Jahres.

Die Beiträge können zu den genannten Terminen beim Schatzmeister in bar entrichtet oder

auf das Vereinskonto:

 

Deutsche Bank Chemnitz

BIC:DEUTDEDBCHE

IBAN:DE57 8707 0024 0264 3591 00

 

überwiesen werden.

 

  1. Geld- und Bankverkehr

 

Jeder Geld- und Bankverkehr wird in erster Linie durch den Schatzmeister wahrgenommen

und zentral abgerechnet. In Ausnahmefällen sind der Vorsitzende und dessen Stellvertreter sowie

bei der Bank eingetragene Vereinsmitglieder dazu berechtigt und dem Schatzmeister rechenschaftspflichtig.

Die Führung des Vereinskontos obliegt ausschließlich dem Schatzmeister.

 

  1. Verwendungsbefugnisse für Vereinsgelder

 

  a) durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter                                           bis 100,00 €

  b) durch den Schatzmeister                                                                               bis 100,00 €

  c) durch Vorstandsbeschluss                                                                              bis 500,00 €

d) durch Beschluss der Mitgliederversammlung                                                    unbegrenzt

 

Über sämtliche Ausgaben ist in der nächsten Mitgliederversammlung zu berichten. Darüber hinaus ist über

Ausgaben nach a) und b) in der jeweils nächsten Vorstandssitzung Rechenschaft abzulegen.

 

  1. Unterschriftberechtigung

 

Unterschriftsberechtigt im Zahlungsverkehr sind der Vorsitzende, dessen Stellvertreter und der

Schatzmeister und Mitglieder, deren Namen bei der Bank hinterlegt sind.

 

  1. Spenden und Sponsoring

 

Verträge mit Spendern und Sponsoren sind im Vorstand vorzubereiten und von der Mitgliederversammlung

per Beschluss in Kraft zu setzen.

Einmalige Sach- und Geldspenden werden vom Schatzmeister, dem Vorsitzenden und gegebenenfalls

dessen Stellvertreter auf den vorgeschriebenen Formularen quittiert und unverzüglich

beim Schatzmeister abgerechnet.

Über einmalige Spenden wird in der Mitgliederversammlung berichtet.

 

  1. Freiwillige Arbeitsstunden

 

Jedes Mitglied des Vereines im Alter von mindestens 16 Jahren verpflichtet sich mit Eintritt in den Verein

zur Erreichung unserer Vereinsziele und zur Pflege unserer Pachtgewässer zur Leistung von freiwilligen und unentgeltlichen Arbeitsstunden.

Nicht geleistete Arbeitsstunden können mit einer Spende in Höhe von 10,00 € je Stunde abgegolten werden.

Über die Anzahl der Stunden wird auf der Basis des Arbeitsplanes des Vorstandes zur

Jahreshauptversammlung für das laufende Jahr per Beschluss der Mitgliederversammlung eine

neue Festlegung getroffen.

 

  1. Schlussbestimmungen

 

Jedes Vereinsmitglied erhält ein Exemplar dieser Finanz- und Beitragsordnung. Mit dem Beitritt zum Verein

erkennt jedes neue Mitglied diese an.

 

Diese Finanz- und Beitragsordnung tritt mit Beschluss vom 07.02.2015 in Kraft und ersetzt

die Finanz- und Beitragsordnung vom 01.04.2010.